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Grundsatzerklärung der Hama Gruppe zur Einhaltung der Menschenrechte und dem Schutz der Umwelt

Die Hama Gruppe – im Nachfolgenden Hama genannt - ist sich als Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen und einem globalen Geschäftsmodell seiner gesamtheitlichen unternehmerischen Verantwortung bewusst. Daher setzen wir uns für eine Verbesserung der weltweiten Menschenrechtslage und des Umweltschutzes entlang unserer Lieferketten ein und gestalten unsere Geschäftsbeziehungen mit Blick auf eine nachhaltige Entwicklung für alle Beteiligten sozial- und umweltbewusst.

Hierfür haben wir eine Menschenrechts- und Umweltschutzstrategie entwickelt, die wir systematisch innerhalb unserer Lieferkette anwenden. In einem ständigen Verbesserungsprozess werden unsere Maßnahmen erfolgsbasiert analysiert, turnusgemäß weiterentwickelt und verbessert. Wesentlicher Bestandteil ist dabei die Einrichtung eines geeigneten Risikomanagements.

Unser Bekenntnis zu internationalen Standards und Richtlinien

Die Grundsatzerklärung basiert auf der Einhaltung relevanter Vorschriften und Gesetze. Grundlegend für unser unternehmerisches Handeln und die Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern sind insbesondere die nachfolgenden internationalen Standards und Richtlinien:

  • Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN)
  • Die Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
  • Die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
  • Die zehn Prinzipien des UN Global Compact (UNGC)
  • Das Gesetz zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (LkSG)

Darüber hinaus stellen die Anforderungen insbesondere folgender Übereinkommen und Verordnungen wesentliche Referenzen für unser verantwortungsvolles Handeln dar:

  • Minamata Übereinkommen über Quecksilber
  • Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POP)
  • Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung
  • EU-Verordnung zur Einfuhr von Konfliktmaterialien ((EU) 2017/821)

Menschenrechtliche und umweltrelevante Grundsätze von Hama

Für die Wahrung und den Schutz der Menschenrechte für eigene Mitarbeitende und Beschäftigte unserer Geschäftspartner sowie den Umweltschutz fokussieren wir uns auf die Einhaltung der im Weiteren aufgeführten menschenrechtlichen und umweltrelevanten Grundsätze.

Wir fordern unsere Mitarbeitenden und Geschäftspartner auf, sich an die folgenden Prinzipien zu halten, welche faire Arbeitsbedingungen und gegenseitigen Respekt gewährleisten:


Menschenrechte und Arbeitsbedingungen

  • Das Verbot von Kinderarbeit gemäß ILO-Übereinkommen
  • Keine Zwangsarbeit sowie Verbot aller Formen der Sklaverei
  • Arbeitsschutz und angemessene Arbeitszeiten
  • Achtung der Koalitionsfreiheit
  • Gleichbehandlung von Beschäftigten
  • Angemessene Löhne
  • Das Verbot der widerrechtlichen Zwangsräumung und des widerrechtlichen Entzugs von Land, von Wäldern und Gewässern
  • Verbot der Beauftragung oder Nutzung von Sicherheitskräften zum Schutz des unternehmerischen Projekts
  • Keine Beeinträchtigung geschützter Rechtspositionen

Umweltschutz

  • Verbot der Herbeiführung von schädlichen Boden-, Gewässer- und Luftverunreinigungen, Lärmemissionen oder unverhältnismäßiger Wasserverbräuche
  • Verbot der Herstellung von mit Quecksilber versetzten Produkten (Minamata Abkommen)
  • Verbot der Verwendung von Quecksilber und Quecksilberabfällen
  • Verbot der Produktion und der Verwendung von Chemikalien (persistente organische Schadstoffe POPs) gemäß EU-Verordnung 2019/2021
  • Verbot der nicht umweltgerechten Handhabung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen (POPs)
  • Verbot der Einfuhr und Ausfuhr gefährlicher Abfälle (Basler Abkommen)

Risikoanalyse und Prävention

Im Kontext unserer Geschäftstätigkeit führen wir Risikoanalysen durch. Dabei erfolgt eine Risikoklassifizierung von Geschäftspartnern und Produkten basierend auf der Analyse von Auditierungen sowie anerkannter Indizes und Studien. Daraus gewonnene Erkenntnisse fließen in die Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Risikominimierung oder -vermeidung ein.

Für einen adäquaten Schutz der Menschenrechte unserer Mitarbeitenden haben wir Maßnahmen etabliert, die in unseren Unternehmensgrundsätzen, -richtlinien und Verfahrensanweisungen dokumentiert sind.


Abhilfemaßnahmen

Wir behalten uns vor, im Falle menschenrechtlicher und umweltbezogener Verstöße Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, die, je nach Schwere des Verstoßes, bis hin zur Beendigung von Geschäftsbeziehungen reichen können.


Beschwerdeverfahren

Des Weiteren ist ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, das es ermöglicht, Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltbelange anonymisiert zu melden.

Das Beschwerdesystem ist Mitarbeitenden von Hama sowie Dritten unter folgender Adresse zugänglich: hama.integrityline.app

Alle Meldungen werden geprüft und bearbeitet. Jeder Vorfall wird den zuständigen Abteilungen zugewiesen, damit spezifische und angemessene Maßnahmen sowie Lösungsvorschläge entwickelt und nachverfolgt werden können.

Menschenrechtliche und umweltrelevante Erwartungen

Unsere menschenrechts- und umweltbezogenen Anforderungen sind in unserem Lieferanten Code of Conduct und unserer Hersteller- und Lieferantenerklärung verankert. Die Geschäftspartner haben die Einhaltung der Anforderungen schriftlich zu bestätigen.

Unternehmensverantwortung

Die Verantwortung für diese Grundsatzerklärung obliegt der Hama Geschäftsführung. Es ist ihre Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass die Vorgaben der Erklärung umgesetzt und eingehalten werden.

Monheim, den 01.12.2023
Geschäftsführung Hama Gruppe