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Verhaltenskodex für Lieferanten, Dienstleister und Produktionspartner

Gemeinsam für eine nachhaltige ­Zukunft

Präambel

Hama ist ein global agierendes Unternehmen, das in der Entwicklung, Herstellung und im Vertrieb von Zubehör für Foto, Audio, Video, Computer, Telekommunikation sowie von Produkten für Haushalt, Büro, Schule und Freizeit tätig ist.

Als Unternehmen trägt Hama Verantwortung für Menschen, Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt, wobei nachhaltiges und partnerschaftliches Denken unser geschäftliches Handeln leitet. Die Zusammenarbeit mit Lieferanten, Dienstleistern und Produktionspartnern (nachfolgend als "Partner" bezeichnet) ist geprägt von Respekt, Wertschätzung, Transparenz und Verlässlichkeit sowie ethischem und gesetzeskonformem Verhalten.

Dieser Verhaltenskodex wurde in Anlehnung an international anerkannte Grundsätze und Übereinkommen erstellt. Zu diesen Standards zählen die zehn Prinzipien der Global Compact Initiative der Vereinten Nationen, die Internationale Menschenrechtscharta und die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit. Daneben berücksichtigt der Kodex Nachhaltigkeitsgrundsätze, die Hama in internen Richtlinien etabliert hat.

Dieser Kodex stellt die Grundlage für jede Zusammenarbeit mit Hama dar. Partner sind verpflichtet, die Anforderungen aus dem vorliegenden Verhaltenskodex, alle für sie geltenden Gesetze und Vorschriften sowie vertragliche Verpflichtungen einzuhalten. Entsprechende Mechanismen zur Überwachung sind einzurichten und Verstöße zu beheben. Darüber hinaus gilt die Forderung, alle Beteiligten entlang der Lieferkette einzubeziehen und vertraglich zur Umsetzung der in diesem Dokument aufgeführten Regelungen und Erwartungen zu verpflichten. Dabei erwartet Hama unterstützendes Verhalten bei der Offenlegung von Produktlieferketten.

Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex können zu Einschränkungen bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehung führen.

Hama behält sich das Recht vor, zu Beginn und im Laufe der Geschäftsbeziehung die Produktionsstätten von Partnern nach gemeinsamer Abstimmung durch von Hama autorisiertes Personal zu auditieren und die Produktionsstätten auf soziale und ökologische Aspekte sowie die Qualität der Produkte zu prüfen.

Zudem hat Hama ein Hinweisgebersystem eingerichtet, welches allen Personen in der Wertschöpfungskette die Möglichkeit bietet, menschenrechtsbezogene Verstöße anonymisiert zu melden. Die Hinweise können über die Hama Group Website abgegeben werden.

Ethische Grundsätze

Fairer Wettbewerb

Ehrlichkeit, Rechtschaffenheit und Gerechtigkeit haben das wirtschaftliche Handeln von Partnern zu bestimmen. Die Standards des fairen Wettbewerbs, nationale und internationale Handelsvorschriften sowie die Regeln des Kartellrechts sind zu beachten bzw. einzuhalten. Es ist verboten, Absprachen oder vergleichbare Aktivitäten mit Wettbewerbern zu führen, um Preise oder Konditionen zu beeinflussen.

Geistiges Eigentum

Die gewerblichen Schutzrechte sowie die Rechte am geistigen Eigentum Dritter sind von Partnern in allen Fällen, in denen sie Produkte für Hama herstellen oder in denen sie Dienstleistungen für Hama erbringen, zu respektieren.

Integrität

Für alle Geschäftsaktivitäten der Partner ist ein Verbot von Korruption, Erpressung, Untreue, Unterschlagung und Geldwäsche zugrunde zu legen, welches solche Verstöße nicht duldet. Im Geschäftsverkehr mit Partnern oder Amtsträgern dürfen keine Bestechungsgelder oder sonstigen ungesetzlichen Zahlungen angeboten oder angenommen werden.

Vertraulichkeit und Datenschutz

Vertrauliche Daten und Informationen von Hama müssen von Partnern angemessen verwaltet und gegen unbefugten Zugriff und die unbefugte Nutzung, Offenlegung, Veränderung oder Vernichtung geschützt werden.

Personenbezogene Informationen dürfen nur entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorgaben und nur zu Geschäftszwecken gesammelt, auf legale und sichere Weise genutzt und nur an berechtigte Personen weitergeben werden. Ihre Aufbewahrung darf nur so lange wie erforderlich erfolgen.

Schutzrechte

Gesetzliche Schutzrechte von Hama sowie Schutzrechte Dritter sind von Partnern zu beachten und einzuhalten. Gegebenenfalls besteht die Verpflichtung, entsprechende Lizenzverträge abzuschließen. Zu den genannten Schutzrechten zählen insbesondere Markenrechte, Designrechte, Patentrechte und Urheberrechte.

Soziale Grundsätze

Kinderarbeit

Kinderarbeit innerhalb der Lieferkette ist verboten. Das Verbot gilt für jede Art von Kinderarbeit gemäß der ILO-Konventionen. Sehen regionale Vorschriften höhere Altersgrenzen vor, sind diese einzuhalten. Der Schutz von Kindern erstreckt sich darüber hinaus auch auf Aktivitäten, die ihre physische, geistige, moralische und soziale Entwicklung beeinträchtigen können.

Zwangsarbeit

Die Arbeitsleistung jedes Menschen muss freiwillig erbracht werden. Jede Form des Arbeitszwangs und jede illegale Form der Beschäftigung sind untersagt. Die Identität jedes Einzelnen ist zu wahren. Arbeitnehmende dürfen nicht gezwungen werden, ihre Ausweispapiere beim Arbeitgeber abzugeben.

Diskriminierung

Diskriminierung jeglicher Art ist verboten. Gleichbehandlung und Chancengleichheit sind unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Behinderung, Glaubensbekenntnis, politischer Meinung, Staatsangehörigkeit, sozialer Herkunft, Kultur, Alter, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung für alle Arbeitnehmenden zu gewährleisten.

Vereinigungsfreiheit

Das gesetzliche Recht der Beschäftigten, Organisationen ihrer Wahl zu gründen, diesen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen, darf in keiner Weise eingeschränkt werden. Partner dürfen Mitarbeitende, die sich als Arbeitnehmervertretende engagieren, nicht benachteiligen oder diskriminieren. Es ist eine konstruktive Kommunikation mit allen Beschäftigten und Arbeitnehmervertretenden zu pflegen.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Eine sichere und hygienische Arbeitsumgebung ist unter Einhaltung aller notwendigen Gesundheits- und Arbeitsschutzvorgaben zu gewährleisten. Risiken am Arbeitsplatz sind möglichst zu beseitigen, zumindest jedoch durch geeignete technische Schutzmaßnahmen und angemessene Instandhaltung zu minimieren, um auf diese Weise Unfällen und Krankheiten vorzubeugen. Das Personal ist systematisch über potenzielle Gefährdungen zu schulen.

Produktsicherheitsvorschriften sind grundsätzlich einzuhalten. Partner haben für eine ordnungsgemäße Kennzeichnung ihre Produkte zu sorgen und transparent über relevante Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltaspekte zu kommunizieren.

Arbeitsbedingungen und Entlohnung

Arbeitsbedingungen sind menschenwürdig zu gestalten. Körperliche Misshandlungen oder deren Androhung, entwürdigende oder ungerechte Bestrafungen, körperliche Züchtigung, sexuelle oder sonstige Belästigungen und Einschüchterungen sind streng verboten.

Löhne und sonstige Leistungen müssen mindestens den gesetzlichen Mindestgrenzen oder höheren landes- bzw. branchenüblichen Werten entsprechen. Die Auszahlung der Löhne und sonstiger Leistungen hat regelmäßig und pünktlich direkt an die Mitarbeitenden zu erfolgen. Die Arbeitszeiten müssen geltendem Recht entsprechen. Überstunden sind gesondert zu vergüten und dürfen die maximal zulässigen Stundengrenzen nicht überschreiten.

Umgang mit Konfliktmineralien

Alle Partner sind aufgefordert und verpflichtet, keine Produkte an Hama zu liefern, die unter Verwendung von Rohstoffen aus Konflikt- oder Hochrisikogebieten hergestellt werden und Menschenrechtsverletzungen verursacht oder begünstigt haben könnten. Wir verweisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf den Dodd-Frank Act und die Konfliktmineralienverordnung der Europäischen Union. Sollte ein Partner Kenntnis darüber haben, dass Konfliktmineralien in an Hama gelieferte Produkte enthalten sind, hat er Hama unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. In der Mitteilung ist der Konfliktrohstoff einschließlich Ursprungsland und Informationen zur verarbeitenden Raffinerie, Hütte bzw. Schmelze zu benennen.

Ökologische Grundsätze

Klimaschutz

Hama setzt voraus, dass alle Partner dem Schutz des Klimas höchste Priorität zukommen lassen. Auswirkungen des Klimawandels auf das eigene Unternehmen und die Wertschöpfungsketten sowie damit verbundenen Risiken sind zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels umzusetzen. Alle Partner sind angehalten, wirtschaftliche Lösungen zu identifizieren, um ihre Energie-effizienz zu verbessern, ihren Energieverbrauch zu senken und ihren CO2-Fußabdruck zu minimieren. Partner sind gefordert, produktbezogene Angaben zum CO2-Fußabdruck zu berichten, um Hama auf diese Weise die Berechnung von indirekten Treibhausgasemissionen aus der vorgelagerten Lieferkette zu ermöglichen.

Ressourcenschutz

Von allen Partnern wird erwartet, die Ausbeutung und Zerstörung natürlicher Ressourcen wie Böden, Wälder, Wasser, Rohstoffe usw. zu verhindern. Sie haben zu verhindern, dass sich ihre Geschäftstätigkeit nicht in derartiger Weise auf natürliche Ressourcen auswirkt, dass die Gesundheit von Menschen geschädigt wird, diese keinen Zugang mehr zu unbelastetem Trinkwasser haben oder die Produktion von Nahrungsmitteln erheblich beeinträchtigt wird.

Gewässerschutz

Die Partner haben angemessene Anstrengungen zu unternehmen, den Wasserverbrauch in ihren betrieblichen Abläufen zu reduzieren. Bei der Wassernutzung und der Ableitung von Abwasser sind negative Auswirkungen auf die Umwelt bestmöglich zu vermeiden. Gebiete, in denen Wasserknappheit herrscht oder droht, sind besonders zu schützen.

Abfälle

Abfälle sind rechtskonform und umweltgerecht zu entsorgen, eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft ist anzustreben. Die Partner stellen sicher, dass der Umgang mit Abfällen aus ihren betrieblichen Abläufen den behördlichen Vorschriften und den Anforderungen an den grenzüberschreitenden Transport oder Handel damit entspricht.

Widerrechtliche Enteignung/Zwangsräumung

Alle Partner tragen Sorge, dass ihre Geschäftstätigkeiten nicht dazu beitragen, dass Menschen rechtswidrig vertrieben werden und ihnen Land oder Ressourcen für den Erwerb, die Erschließung oder zu anderen Zwecken weggenommen werden.

Umgang mit gefährlichen Stoffen

Beim Umgang mit Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen sowie bei deren Lagerung und Entsorgung sind alle relevanten Regelungen und Schutzbestimmungen anzuwenden. Partner haben ihren Beschäftigten geeignete Verhaltensinformationen zur Verfügung zu stellen. Zudem sind sie in geeigneter Weise über Gefährdungen und das richtige Verhalten im Umgang mit gefährlichen Stoffen zu schulen.

Hama GmbH & Co KG
Dresdner Str. 9 | 86653 Monheim/Bayern

www.hama.com

Amtsgericht Augsburg, HRA 12159 A
Geschäftsführer: Christoph Thomas, Christian Sokcevic
Alle unsere Angebote und Lieferungen erfolgen auf Grundlage und unter Anwendung unserer AGB.